Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen umfassen relevante Mitarbeiter ebenso wie Aufsichtsräte
Finanzdienstleister müssen bekanntlich ihre Nachhaltigkeitsrisiken ermitteln und bewerten. Dazu hat die Finanzmarktaufsicht FMA schon am 2. Juli 2020 den Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem „Empfehlungen“ hinsichtlich des Kenntnisstandes von relevanten Mitarbeitern und dem Aufsichtsrat.
Die FMA adressiert mit diesem Leitfaden sektorübergreifend alle von der FMA beaufsichtigten Unternehmen, insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Alternative Investmentfonds Manager, Wertpapierfirmen (und deren Erfüllungsgehilfen) sowie Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen.
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des FMA-Leitfadens bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten.
Verantwortung der Geschäftsleitung
Letztverantwortlich für das Berücksichtigen von Nachhaltigkeitsrisiken ist die Geschäftsleitung. Diese soll für das effektive Berücksichtigen von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie im operativen Risikomanagement über ausreichend Ressourcen und Expertise verfügen. Den überwachenden internen Organen, beispielsweise dem Aufsichtsrat, kommt eine zentrale Stellung zu, um auf eine adäquate Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Unternehmen hinzuwirken.
Relevante Mitarbeiter
Die FMA weist darauf hin, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie möglicherweise Adaptierungen im unternehmensinternen Wissens- und Personalmanagement bedingt. Mitarbeiter, deren Tätigkeiten von Nachhaltigkeitsrisiken betroffen sind, benötigen ihrem Aufgabenprofil entsprechende Kenntnisse über relevante Nachhaltigkeitsrisiken.
Dies umfasst einerseits Mitarbeiter, die im Rahmen des Kundenkontakts mit dem Erheben von Nachhaltigkeitsrisiken und/oder mit der Kundenberatung betraut sind. Andererseits soll laut FMA der Aufbau von Knowhow und das Vorhalten adäquater Personalressourcen insbesondere bezüglich leitender Funktionen sowie im Risikomanagement integraler Bestandteil sein, um die unternehmensinternen Nachhaltigkeitsstrategien umzusetzen.
Rolle des Aufsichtsrates
Dem Aufsichtsrat weist die FMA im Rahmen der Überwachung der Geschäftsleitung und dem Festlegen von Strategie und Governance eine zentrale Stellung zu. Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Aufsichtsrates daher sinnvoll, wenn sich dieser proaktiv mit den unternehmensspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken auseinandersetzt. In diesem Zusammenhang erwähnt die FMA Fit & Proper-Schulungen für Aufsichtsräte, im Rahmen derer Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt werden sollen.
Hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken und deren Berücksichtigung in der Unternehmensstrategie und -governance sind weitreichende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu setzen. Davon umfasst sind neben den Mitarbeitern, die mit dem Erheben von Nachhaltigkeitsrisiken betraut sind, auch Kundenberater, welche die Nachhaltigkeitspräferenzen von (potenziellen) Kunden abfragen, sowie Aufsichtsräte.
Als Experte für Sustainable Finance und Certified CSR Expert stehe ich Ihnen für entprechende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gerne zur Verfügung!
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