Auszug aus dem Whitepaper zur Richtlinie über Umweltaussagen
Auch wenn „Umweltaussagen“ in den geltenden Gesetzen, wie dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, noch nicht explizit erwähnt werden, sind solche Aussagen – aufgrund der weiten Auslegung von Begriffen wie „irreführende Werbung“ – bereits heute grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen umfasst. Eine sorgfältige Prüfung von Umweltaussagen sollten Sie als Werbetreibender stets durchführen. Nicht zuletzt, weil Konsument:innen bezüglich Greenwashing zunehmend sensibler werden.
Schon heute mit Blick auf die GCD kreativ sein
Es wird noch geraume Zeit dauern, bis die endgültigen Bestimmungen der Green Claims Directive bzw. deren nationaler Umsetzung von Unternehmen anzuwenden sind. Dennoch empfiehlt es sich bereits heute, die geplanten Neuerungen zu beachten. Behalten Sie jedenfalls die Entwicklungen im Auge, damit Sie für die kommende Anwendung der GCD gut vorbereitet sind. Bedenken Sie, dass ab Anwendung der GCD nicht nur alle neuen, sondern auch bereits vor dem Anwendungsdatum gestaltete (und weiterhin in der B2C-Kommunikation verwendete) Umweltaussagen gelten wird.
Branchenspezifische Regeln beachten
Beachten Sie auch, dass es eventuell ergänzende (nationale und/oder europäische) Rechtsvorschriften gibt, in denen Kriterien für umweltbezogene Aussagen in Bezug auf bestimmte Produkte oder Sektoren festgelegt sind. Ein Bespiel dafür finden Sie im Kapitel „Sonderfall Finanzdienstleistung“, aber auch im Lebensmittelsektor bestehen spezielle Regelungen (zum Beispiel für das Verwenden des Zusatzes „bio“).
Umweltaussagen in Nachhaltigkeitsberichten
Auch Aussagen in (verpflichtenden oder freiwilligen) Nachhaltigkeitsberichten sind grundsätzlich als „ausdrückliche Umweltaussagen“ zu verstehen und werden damit unter die Anwendung der GCD bzw. deren nationaler Umsetzung fallen. Denn Nachhaltigkeitsberichte wenden sich an alle Stakeholder – also auch an Konsument:innen bzw. Verbraucher:innen.
An Beispielen orientieren
Orientieren Sie sich unter anderem an Beispielen aus der Praxis (die in der Regel zeigen, wie Umweltaussagen nicht getroffen werden sollen oder dürfen). Es gibt eine Vielzahl an öffentlich und kostenfrei zugänglichen Quellen, wie die Greenwashing-Checks des VKI oder die Beschwerdestatistik des ÖWR.
Sensibel auch im B2B-Bereich
Die GCD adressiert primär die Kommunikation von Unternehmen gegenüber Verbraucher:innen, also den B2C-Sektor. Denken Sie daran, dass das UWG diese Unterscheidung nicht kennt, also auch für den B2B-Bereich gilt.
Download des kostenlosen Whitepapers zur Green Claims Directive