Datenschutz für Finanzdienstleister, im Speziellen für Wertpapier-Dienstleister, stand im Fokus des Webinars zu dem ein größes Haftungsdach seine angeschlossenen Partner – Gewerbliche Vermögensberater & Wertpapiervermittler – einlud. Und die von überdurchschnittlich vielen Partner annommen wurde.
Medien-Berichte, dutzendfach angebotene Muster-Dokumente, viel Ermessensspielraum beim Umsetzen und ein Wildwuchs an richtigen sowie falschen Informationen haben bei zahlreichen Gewerbetreibenden viele Fragen aufgeworfen. Das Webinar sorgte im ersten Schritt für Klarheit hinsichtich der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Vorschriften.
Denn der Schutz von personenbezogenen Daten bekommt neuerdings einen ganz neuen Stellenwert. Nicht nur, weil der Strafrahmen um das 800-fache angehoben wurde, sondern weil den betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, weitreichende Rechte eingeräumt werden.
- Ist seit 25. Mai 2018 wirklich alles neu?
- Welche Grundprinzipien des Datenschutzes gibt die DSGVO vor?
- Was sind die sich daraus ergebenden Pflichten für Verantwortliche?
- Welche technisch-organisatorische Maßnahmen sollten jedenfalls getroffen werden?
- Welche weitreichenden Rechte haben betroffene Personen?
- Wann kann die Datenschutzbehörde verwarnen, und wann wird sie strafen (müssen)?
Diese und eine Reihe weiterer Fragen, die die Teilnehmer am Anschluss an das Webinar stellen könnten, wurden ausführlich beantwortet. Ergänzt wurde der Inhalt durch viele Tipps für die Umsetzung der DSGVO in die Praxis, die in den letzten Wochen bereits gewonnen und auch mit Kollegen abgestimmt wurden.
Im Rahmen der verpflichtenden Aus- und Weiterbildung für Finanzdienstleister wurde den Teilnehmern ein Stunde fachliche Weiterbildung bestätigt und zertifiziert.
Möchten aus Sie Ihre Mitarbeiter und Partner hinsichtlich der neuen Datenschutz-Vorschriften schulen und weiterbilden? Dann …
Kontaktieren Sie mich noch heute!Weitere interessante Beiträge: