Wenn Sie bzw. Ihr Gewerbe von den Bestimmungen umfasst sind, dann haben Sie angemessene Schritte zu unternehmen, um die für Sie bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten. Dabei dürfen Sie Art und Größe Ihres Unternehmens berücksichtigen.
Dabei müssen Sie u.a. folgende Risikofaktoren berücksichtigen:
- Art und Herkunft der Kunden bzw. Kundengruppen
- angebotenen Produkte und Dienstleistungen
- Transaktionen/Zahlungen
- Vertriebskanäle.
So eine unternehmensspezifische Risikoanalyse müssen Sie nachvollziehbar aufzeichnen, auf aktuellem Stand halten (also laufend aktualisieren!) und der Behörde auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Auf Basis Ihrer Risikoanalyse haben Sie interne Strategien, Kontrollen und Verfahren festzulegen, um Ihre individuellen Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam mindern und steuern zu können.
ZUR KLARSTELLUNG: erst auf Basis Ihrer Risikoanalyse können Sie zum Schluss kommen, dass für Sie und Ihr Unternehmen ggf. ein geringes Risiko besteht und schon einfache Maßnahmen angemessen sind. Ohne Ergebnis Ihrer Risikoanalyse können Sie gemäß GewO gar keine Maßnahmen festlegen und erfüllen daher die gesetzlichen Vorschriften nicht.
All das klingt komplizierter als es in der Praxis tatsächlich ist. Ich zeige Ihnen gerne wie einfach so eine Risikoanalyse ist!
Kontaktieren Sie mich noch heute!Lesen Sie auch: Wann muss ich welche Sorgfaltspflichten anwenden?