Jahrelange Versäumnisse erfordern rasche Anlassgesetzgebung
Heuer hat die Überprüfung des österreichischen Systems der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force FATF begonnen, 2025 folgt die Vorort-Kontrolle eines Prüfteams. Dieses Team wird zahlreiche Behörden, aber auch Kreditinstitute, Gewerbetreibende, rechtsberatende Berufe und andere interviewen und prüfen, ob es ein österreichweit gemeinsames und fundiertes Verständnis für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gibt.
Potentieller Schaden von 76 Mrd. Euro
Ein schlechtes Evaluierungsergebnis kann zu einer sogenannten Graulistung führen. Das konnte Österreich bei der letzten FATF-Prüfung 2015/2016 gerade noch verhindern. Eine Graulistung nach der aktuellen Prüfung würde Österreichs Teilnahme am internationalen Geldverkehr stark einschränken. Studien zufolge käme es zu einem Kapitalabfluss von 7 bis 8 % des BIP (ca. 36 Mrd. Euro), der wirtschaftliche Gesamtschaden wird auf rund 76 Mrd. Euro geschätzt. Entsprechend hypernervös sind die beteiligten Ministerien.
Die Nervosität äußert sich unter anderem durch hektischen Aktionismus. Zwei neue Gesetze – das FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024 und das FM-GwG-Anpassungsgesetz – werden (mit Begutachtungsfristen von gerade mal einer Woche) durch den Gesetzgebungsprozess gepeitscht.
Warum plötzlich die Hektik?
Das ist in den Erläuterungen zu einem dieser Gesetze nachzulesen. Die FATF hat bereits anlässlich ihrer Länderprüfung Österreichs 2016 einige Defizite aufgezeigt, die es nun im Hinblick auf die derzeitige Länderprüfung zu beseitigen gilt. Oder anders ausgedrückt: Die Mängel, die die FATF 2016 festgestellt hat (und deren Behebung sie 2025 wohl überprüfen wird), sind augenscheinlich volle 8 Jahre in irgendeiner Schublade verstaubt und harrten vergeblich ihrer zeitgerechten Umsetzung. Und jetzt, unmittelbar vor der Vorort-Kontrolle der FATF, schießt der Angstschweiß waagrecht aus der Stirn.
Begünstige von LVs als Risikofaktor
Kommt das FM-GwG-Anpassungsgesetz wie im Entwurf vorgesehen (weil von der FATF empfohlen), sind zukünftig im Rahmen der kundenbezogenen Risikobewertung auch Begünstigte von Lebensversicherungsverträgen als Risikofaktor zu berücksichtigen. Bei der österreichischen Dichte an Lebensversicherungen sind dann womöglich gegenüber hunderttausenden Österreichern verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Das unterbindet Geldwäsche ganz sicher. [Sarkasmus off]
Dieser Beitrag ist erstmals am 23. Oktober 2024 im Fachmagazin risControl erschienen.