FMA stellte Neufassung ihres Leitfadens zur Konsultation
Der geltende FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken datiert bereits mit 2. Juli 2020 und ist daher etwas in die Jahre gekommen. Seit damals hat sich die grüne Regulatorik erheblich weiterentwickelt, daher stellte die Finanzmarktaufsicht am 21. November 2024 einen Entwurf für einen überarbeiteten Leitfaden zur Konsultation (die am 15. Januar 2025 endete).
Ebenso wie die grüne EU-Regulatorik stetig weiter ausufert, wird auch der geplante neue Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken deutlich umfangreicher. Begnügte sich der alte Leitfaden noch mit 56 Seiten, umfasst der Neuentwurf bereits 109 Seiten. Zentrale Rolle spielt weiterhin der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement, in Strategie und Governance sowie bei Transparenzpflichten auf Unternehmensebene.
Neu sind unter anderem Bezugnahmen auf die „Biodiversitätsstrategie Österreich 2030+“ und planetarische Grenzen hinsichtlich „Klimawandel, Überladung mit neuartigen Stoffen, Veränderung der biogeochemischen Kreisläufe (Stickstoff- und Phosphorkreisläufe), Veränderung von Süßwassersystemen, Änderung der Landnutzung und Zustand der Biosphäre“.
Greenwashing-Risiken werden nicht mehr unter den nachhaltigkeitsbezogenen Rechts- und Reputationsrisiken behandelt, sondern in einem eigenen Abschnitt. Denn, so die FMA im Entwurf, „mit zunehmendem Angebot von ‚nachhaltigen‘ bzw. ‚grünen‘ Veranlagungen und Finanzprodukten steigt auch das Risiko von ‚Greenwashing‘“.
Im Annex mit Kennzahlen, Methoden und Tools für Nachhaltigkeitsrisiken (die grundsätzlich bereits in der geltenden Fassung enthalten sind) finden nur im Entwurf jeweils Vor- und Nachteile. So wird zum Beispiel die aktuell geringe Datenverfügbarkeit (besonders für KMUs) mehrmals als Nachteil von Berechnungen genannt. Auch die Komplexität mancher Kennzahlen wird oftmals als Nachteil angeführt.
Der finale, neue FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wird jedenfalls eine eingehende Kontrolle und ggf. Überarbeitung der aktuellen Verfahren im (Klima-)Risikomanagement bedingen.
Download Entwurf eines Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (FMA-Website)