Am 8. April 2022 wurde das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 36/2022 veröffentlicht, mit dem u.a. das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert bzw. ergänzt wird. Wesentlicher Inhalt ist, dass die Finanzmarktaufsicht als zuständige Behörde zur Überwachung der Einhaltung der Offenlegungs-Verordnung, u.a. für Wertpapierunternehmen, benannt wurde.
Über ein Jahr Verspätung
Diese nationale Umsetzung der Offenlegungs-Verordnung kommt mit über einem Jahr Verspätung, denn das Ende der Umsetzungsfrist war bereits der 10. März 2021. Die Änderungen sind seit 9. April 2022 in Kraft.
Umsetzung in der GewO fehlt weiterhin
Bemerkenswert ist, dass eine Umsetzung der Offenlegungs-Verordnung in der Gewerbeordnung weiterhin fehlt. Versicherungsvermittler (im Sinne der Offenlegungs-Verordnung „Finanzberater“) haben daher auch weiterhin keine zuständige Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung der Bestimmungen – die seit 10. März 2021 gelten – überwacht.
Link zum Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 36/2022 auf ris.bka.gv.at