MiFID II & WAG 2018:
Aus der Praxis für die Praxis
Die 2. EU-Finanzmarkt-Richtlinie, besser bekannt als MiFID II, das parallel geltende Wertpapieraufsichtsgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung und viele weitere gesetzliche und aufsichtsrechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel Leitlinien der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA und nationalen Finanzmarktaufsicht FMA, müssen Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen befolgen, in die Praxis umsetzen und laufend kontrollieren.
Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre zählen gesetzliche Verschriften, etwa im Zusammenhang mit Vertrieb und Produktgestaltung, zu meinem beruflichen Alltag. Als Gesellschafter einer Wiener Wertpapierfirma (seit 2012) habe ich im Jahr 2015, noch zu Zeiten von MiFID I, die Funktion des Compliance Officer übernommen. Seit damals beschäftige ich mich sehr intensiv mit dem Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen für Wertpapierdienstleister.
Bei dieser jeden Tag aufs Neue sehr herausfordernden Aufgabe unterstütze ich eine Reihe von österreichischen Wertpapierunternehmen. Dabei kommen mir meine langjährige Erfahrung sowie mein umfangreiches Fachwissen zu Gute. Meine Kunden schätzen auch, dass ich als Anteilseigner eines Portfolioverwalters selbst direkt betroffen bin und daher stets allerhöchste Qualitätsmaßstäbe anlege. Aus der Praxis für die Praxis.
Fachlich hochstehendes Netzwerk
Mit den Jahren als Compliance Officer habe ich ein fachlich höchst kompetentes Netzwerk an Experten aufgebaut, mit denen ich mich laufend zu aktuellen Problemstellungen austausche und praxisnahe Lösungen finde. Gemeinsam mit dem Fachverband Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich habe ich, im Vorfeld von MiFID II, den Compliance Roundtable ins Leben gerufen.
Für den Fachverband Finanzdienstleister bin ich als unabhängiges Ausbildungsinstitut für gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler auch in der Aus- und Weiterbildung tätig.
Sustainable Finance
Schon seit Jahren beschäftige ich mich sehr intensiv mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Sustainable Finance. Dieses Expertenwissen in Verbindung mit meiner Ausbildung zum zertifizierten Nachhaltigkeitsmanager führen dazu, dass ich als ein ausgewiesener Experte für nachhaltiges Finanzwesen gelte und diesbezüglich auch Banken und eine Pensionkasse beraten darf.
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