KSW Informationsabend: Aktuelles zur DSGVO

Bild Cover Buch Datenschutz in der PraxisAm 9. April lud die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zum Informationsabend ins Wiener Hotel Intercontinental. Der Ballsaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Verständlich beim Thema des Abends, der ab 25. Mai 2018 zur Anwendung kommenden Datenschutz-Grundverordnung.

Nach einem Key Note Vortrag, der die Grundsätze der DSGVO noch einmal zusammenfasste, konnten die Teilnehmer ihre Fragen ans Podium stellen. Und das taten die anwesenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausgiebig. Denn in der Praxis lässt die oft vage formulierte Datenschutz-Grundverordnung viele Details offen.

Wie immer, wenn die neuen Vorschriften aus der Sicht der alltäglichen Praxis heraus hinterfragt werden, traten skurril anmutende Details zu Tage. Zum Beispiel, wenn Sie Papier, Aktenordner, Heftklammern, usw. bei Ihrem Lieferanten für Büromaterial bestellen. Dem dabei erforderlichen Austausch von personenbezogenen Daten liegt ein Vertragsverhältnis – die Bestellung – zu Grunde. Also benötigen SIe keine Zustimmungserklärung für die Verwendung von personenbezogenen Daten.

Allerdings müssen sich beide Vertragsparteien über die jeweilige Verwendung dieser Daten informieren. Ihr Lieferant muss Ihnen u.a. mitteilen, dass er Ihre Daten zum Zweck der Vertragserfüllung an einen Logistiker für den Versand der Ware weiterleitet. Und Sie als Besteller müssen Ihrem Lieferanten mitteilen, dass Sie seine Daten auf Basis der gesetzlichen Vorschriften buchhalterisch erfassen.

Das ist doch logisch und im Rahmen der Bestellung sowie des Versands der gewünschten Ware selbstveerständlich, werden Sie vielleicht denken. Ja, aber das reicht der DSGVO nicht. Auch über diese Verwendung personenbezogener Daten muss informiert werden. Bürokratie in Reinkultur.


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