Österreichischer Klimarat präsentiert seinen Endbericht
Im Klimarat der Bürgerinnen und Bürger haben 84 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Personen, die die österreichische Bevölkerung wiederspiegeln sollen, Vorschläge für Entscheidungsträger – und Finanzdienstleister – erarbeitet. Im Juni veröffentlichte der Klimarat seinen 100-seitigen Endbericht „Klimaneutralität bis 2040: Die Empfehlungen“.
Der Klimarat erarbeitete Empfehlungen zum Klimaschutz, das heißt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, die in und durch Österreich verursacht werden. Klimawandelanpassung – also die Vorbereitung auf klimatische Veränderungen und Extremwettereignisse – wurde mitbedacht, stand aber nicht im Zentrum des Klimarats. Ziel ist es, einen Beitrag zum Erreichen eines klimaneutralen Österreichs bis 2040 zu leisten.
Das Resultat sind Vorschläge zum Klimaschutz an die Politik, die umsetzbar, wirksam und nicht zuletzt sozial gerecht sind sollen. Der Klimarat möchte dem Thema Klimaschutz Aufmerksamkeit in der Gesellschaft verschaffen und zu einer breiten Bewusstseinsbildung beitragen. Auch Finanzdienstleister, Green Investments und die Idee zu einem „grünen“ Aktienindex kommen vor.
Finanzdienstleister sollen ihre Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotentiale nutzen
Banken, Pensionskassen, Versicherungen und andere Finanzdienstleister müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Dafür müssen einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die klimafreundliche Investitionen, orientiert an den Vorgaben der „Green Finance Alliance“, fördern und klimaschädliche Investitionen bestrafen.
Dazu gehören auf Seiten der oben genannten Institutionen eine klimakonsequente Kostenrechnung und die Festsetzung einer bindenden, maximal vertretbaren Quote an Investitionen in klimafreundliche Anlagen in Abwägung des vertretbaren Risikos. Dafür müssen die Regelungen, die Investitionen in risikobehaftete Anlagen einschränken, angepasst werden.
Green Investments fördern
Für klimafreundliche Investitionen muss der Zugang zu Krediten vereinfacht und eine höhere steuerliche Abschreibung ermöglicht werden. Vorbild und Grundlagen dazu können die Gemeinwohlbanken und die Gemeinwohlbilanzierung bieten. Außerdem müssen regelmäßig durchzuführende Energieeffizienz-Überprüfungen von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben werden.
Privates Anlagekapital in klimawirksame Investitionen erhöhen: grüner Aktienindex und grüne Staatsanleihen
Es sollen Anreize und attraktive Möglichkeiten geschaffen werden, in Anlagen zu investieren, die zu einer Klimawende beitragen. Dazu soll ein grüner Aktienindex geschaffen werden. Dabei kann auf bestehenden Indizes aufgebaut werden, deren Kriterien sorgfältig geprüft und entsprechend verschärft werden. Die neuen Kriterien müssen transparent erstellt und regelmäßig überprüft werden. Ein solcher Aktienindex soll privaten Anleger:innen die Sicherheit geben, klimafreundlich zu investieren und Greenwashing ausschließen. Außerdem sollen grüne Staatsanleihen aufgelegt werden. Die Einnahmen daraus sollen zweckgebunden sein und klimafreundlichen Projekten und Maßnahmen zukommen.
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