Die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung steht unmittelbar vor der Tür. Bis zum 25. Mai 2018 sind es nur mehr wenige Woche. In meinen Gesprächen mit Unternehmern und Führungskräften stoße ich immer wieder auf grobe Irrtümer im Zusmmenhang der DSGVO.
Hier und in den folgenden Beiträgen die sieben gröbsten Irrtümer – die ab 25. Mai 2018 sehr teuer werden können!
„Wir verarbeiten ja gar keine personenbezogenen Daten.“
Falsch! Grober Irrtum.
Diese Meinung basiert zumeist auf einer falschen Vorstellung davon was „personenbezogene Daten“ überhaupt sind, und was die DSGVO unter „verarbeiten“ versteht. Ausnahmslos jeder Unternehmer und jedes Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten.
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die einer natürlichen Person eindeutig zugeordnet werden können, wobei es keine Rolle spielt, ob die Informationen dazu geeignet sind, die betroffene Person direkt oder indirekt zu identifizieren (also ob Sie die Information selbst einer Person zuordnen können, oder jemand anderer).
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel Vorname und Nachname, Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummern und Profilbild bzw. Foto, aber auch Kontonummer und Sozialversicherungsnummer. Zur Gruppe der betroffenen natürlichen Personen zählen Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Ansprechpartner in Unternehmen sowie Mitarbeiter und Kunden von Kunden. In der Praxis sind unglaublich viele Daten personenbezogen – selbst wenn es auf den ersten Blick nicht den Anschein macht.
Unter dem „Verarbeiten“ von personenbezogenen Daten versteht die DSGVO das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;.
Sind Sie immer noch der Meinung, dass Sie keine personenbezogenen Daten verarbeiten?
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