Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO bzw. um genau zu sein Verordnung (EU) 2016/679, wurde bereits am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung, also am 24. Mai 2016, in Kraft getreten.
Die „Übergangsfrist“, die es den Unternehmen ermöglicht hat die Vorschriften in die Praxis umzusetzen, endete zwei Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO, also am 24. Mai 2018. Seit Freitag, den 25. Mai 2018, werden die neuen Datenschutz-Vorschriften auch angewandt.
Die Antwort lautet also nein!
Es gibt keine Übergangs- oder Schonfrist mehr für das Umsetzen der neuen Datenschutz-Vorschriften.
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