Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind keine Kavaliersdelikte. Das Einschleusen von Vermögenswerten aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf – die Geldwäsche – sowie das Unterstützen von terroristischen Aktivitäten jeder Art – die Terrorismusfinanzierung – können Wirtschaft und Gesellschaft großen Schaden zufügen.
Zwar kommt bei der Geldwäsche-Prävention den Finanzmärkten große Bedeutung zu, da sie besonders dazu geeignet sind, illegal erworbene finanzielle Mittel zu verstecken, ihre Herkunft zu verschleiern und sie in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Doch die europäische Union hat im Zuge des verstärkten Kampfes die Pflicht zum Anwenden besonderer Sorgfaltspflichten auch auf andere Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftstreibende ausgedehnt.
Diese Pflichten dürfen keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. Ganz abgesehen von den Sanktionen, die Verpflichteten drohen, wenn sie Verstöße begehen.
Auf Einladung der Wirtschaftskammer Vorarlberg darf ich über Geldwäsche-Prävention aus der Praxis eines Compliance Officer für die Praxis von Gewerbetreibenden informieren.
Termin: Donnerstag, 24. Oktober 2019, von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Ort: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch
Inhalte:
- gesetzliche Grundlagen
- risikobasierte Unternehmensanalyse
- Identifikation des Kunden (PEP, WiReG)
- Praxisbeispiele
- WKÖ Online-Ratgeber zur Geldwäschebekämpfung
Zielgruppen:
- Immobilienmakler
- Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
- Unternehmensberater
- Büroserviceunternehmen
- Versteigerer
- Handelsgewerbetreibende mit Barzahlungen von Euro 10.000,-
- (Bilanz-)Buchhalter
Anrechnung der Weiterbildung:
- Weiterbildung der Versicherungsmakler: 2 Stunden Modul 1 „Rechtskompetenz und Berufsrecht“
- Weiterbildung der Versicherungsagenten: 2 Stunden Modul 1 „Rechtskompetenz und Berufsrecht“
- Weiterbildung der Gewerblichen Vermögensberater: 2 Stunden Modul „Wissensvertiefung“
- anrechenbar nach IDD: 2 Stunden
- anrechenbar nach MiFID II/WAG 2018: 2 Stunden
- anrechenbar auf die Weiterbildungspflicht der Bilanzbuchhaltungsberufe