MiFID-Informationspflichten gelten auch für Smartphones
Wer Wertpapierdienstleistungen anbietet, hat eine Fülle an Informationspflichten zu erfüllen, wie etwa Risikohinweise, Quellenangaben und nachhaltigkeitsbezogen Offenlegungen. Für wortreiche Textungetüme, wie wir sie von Desktop-Anwendungen kennen, ist auf den kleinen Bildschirmen von mobilen Endgeräten wie Smartphones jedoch kaum Platz. Die FMA ist sich den Herausforderungen, die sich hinsichtlich der zunehmenden Digitalisierung stellen, bewusst, und teilt in einem Schreiben ihre Rechtsauffassung mit.
Konkret geht die FMA darauf ein, wie trotz „Layering-Technik“ die gesetzlichen Vorgaben an eine redliche, eindeutige, faire, klare und nicht-irreführende Information sichergestellt werden können. Durch die „Layering-Technik“, die die FMA grundsätzlich unterstützt, können Informationen auf verschiedenen digitalen Ebenen – sei es mit Links oder aufklappbaren Hinweisfeldern – übersichtlich und strukturiert aufbereitet werden.
MiFID II konkretisiert, dass durch die Information wichtige Punkte, Aussagen oder Warnungen nicht verschleiert, abgeschwächt oder unverständlich gemacht werden dürfen. Informationen müssen also auch auf mobilen Endgeräten vollständig sein, dürfen keine wichtigen Punkte weglassen oder verschleiern und eine klare, leicht verständliche Sprache wählen.
Wichtige Informationen müssen auf mobilen Endgeräten jedenfalls auf der ersten digitalen Ebene abgebildet sein. Aufgrund der kleineren Bildschirmgröße ist es jedoch zulässig, Kernbotschaften aussagekräftig in einfacher Sprache in abgekürzter Form zu verfassen. Ergänzende Informationen können auf einer darunter liegenden Ebene, etwa per Link oder durch ein „Pull Down“-Menü, dargelegt werden, wenn der Gesamtkontext gewahrt bleibt. Dabei muss die Information für die Nutzer leicht auffindbar sein.
Wichtige Informationen sind der Referenzzeitraum, die Informationsquelle, der Warnhinweis in Bezug auf vergangenheitsbezogene Angaben bzw. dem nicht verlässlichen Indikator für künftige Ergebnisse und die Fremdwährung. Diese Informationen wären in der ersten digitalen Ebene darzustellen.