Die EU plant ein europaweites Vermögensregister

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Ohne viel Aufsehen zu erwecken, hat die EU-Kommission Mitte Juli eine Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister ausgeschrieben (2021/S 136-358265). Dienen soll dieses Register der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Heiligt der Zweck wirklich jedes Mittel?

Unbestritten ist, dass Geldwäsche und Steuerhinterziehung verhindert und bekämpft werden müssen, denn sie fügen der Wirtschaft massiven Schaden zu. Auch die im Entwurf zur 6. Geldwäsche-Richtlinie vorgeschlagene Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro verfolgt dieses Ziel (siehe auch Kommt das endgültige Aus für Bargeld). Aber kann ein europaweites Vermögensregister tatsächlich einen wirksamen Beitrag zur Geldwäsche-Prävention leisten?

Einige Vermögensregister gibt es bereit. In Österreich beispielsweise Grundbuch, Firmenbuch und das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Ebenso kann das Finanzamt jederzeit Einsicht in das Kontenregister nehmen. Dafür muss die Abgabenbehörde nicht einmal einen konkreten Verdacht haben. Alleine schon, wenn es die Behörde „im Interesse der Abgabenerhebung (für) zweckmäßig und angemessen“ hält, kann sie Einsicht in jedes private und geschäftliche Konto nehmen.

Derzeit bestehen viele dieser Register (so es sie überhaupt in allen EU-Mitgliedstaaten gibt) nur auf nationalstaatlicher Ebene. Ein europaweites Vermögensregister soll die Daten miteinander verknüpfen (Zitat aus dem Originaltext der Bekanntmachung):

Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden.

Für Aufregung und erste Dissonanzen unter den EU-Parlamentariern sorgt der zweite Teil des Studienzwecks:

Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Neben der generellen Gefahr des Missbrauchs solcher allumfassenden Datenbanken und massiven Datenschutzbedenken klingt das doch nach dem „Gläsernen EU-Bürger 2.0“. Zumal wir alle wissen, wie klamm – um nicht zu sagen wie überschuldet – die Haushalte der EU-Staaten sind. Dazu kommen die enormen finanziellen Mittel für das Bekämpfen der Coronakrise und des Klimawandels aufgebracht werden müssen. Fakt ist. Die EU benötigt neue Einnahmequellen.

Spannend wird zu beobachten sein, welche Ideen die mit 400.000 Euro entlohnten Studienautoren für das Erfassens von höchst persönlichen und anonymen Vermögenswerten haben, die im privaten Wohnzimmer an der Wand hängen, diskret im eigenen Safe lagern oder ohne Wissen von Lebenspartner und Kindern am EU-ausländischen Konto und Depot bzw. Wallet liegen. Auf die freiwillige Bekanntgabe wird die EU-Kommission ja wahrscheinlich nicht setzen.

Steht uns die gesetzliche Pflicht zum Einmelden von Kunstgegenständen, Antiquitäten, Goldmünzen, goldenen Uhren und Krypto-Assets in das europaweite Vermögensregister bevor? Laut der Tageszeitung DER STANDARD gibt es seitens der EU-Kommission noch keinen Plan, so ein Register tatsächlich einzuführen. Man verschaffe sich einmal einen Überblick über die Möglichkeiten, heißt es.

Trösten können wir uns aktuell damit, dass europaweite Projekte erstens ewig lang verhandelt werden bis der kleinste gemeinsame Nenner gefunden ist, und zweitens oft genug nie wirklich funktionieren. Denken Sie nur an das holprige Einführen des europaweiten Grünen (Impf-)Passes. Auch von der europaweiten Liste aller wichtigen öffentlichen Ämter, die schon seit Mai 2018 in der Geldwäsche-Richtlinie gefordert wird, hat man bis heute nichts gehört.

Dass die Idee eines europaweiten Vermögensregisters wieder sang- und klanglos in der Versenkung verschwindet, glaube ich persönlich allerdings nicht.

(Beitrag überarbeitet am 01.09.2021)


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