Vorläufige Einigung über europäische grüne Anleihen
Die EU hat eine vorläufige Einigung über die Einführung europäischer grüner Anleihen (EuGB) erzielt. Der neue Standard European Green Bond Standard EUGBS, soll sowohl für die Emittenten von grünen Anleihen als auch für die Anleger von Nutzen sein, unter anderem dadurch, dass sich die Risiken der Grünfärberei verringern.
Ökologisch nachhaltige Anleihen zählen für die EU zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in grüne Technologien, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz sowie in nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur. Mit der geplanten Regelung sollen einheitliche Anforderungen an Anleiheemittenten festgelegt werden, die Anlegern weltweit unter der Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ ökologisch nachhaltige Anleihen bereitstellen wollen.
Gemäß der vorläufigen Einigung müssen alle Erlöse aus EuGB in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie im Einklang stehen, sofern die betreffenden Sektoren bereits darunterfallen. Für die Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, und für bestimmte sehr spezifische Tätigkeiten soll es einen Flexibilitätsrahmen von 15 Prozent geben.
Damit soll die Nutzerfreundlichkeit des EU-Standards für grüne Anleihen von Anfang an sichergestellt werden. Die Nutzung und die Notwendigkeit dieses Flexibilitätsrahmens werden neu bewertet, wenn im Zuge des Übergangs Europas zur Klimaneutralität die Zahl der attraktiven grünen Investitionsmöglichkeiten, die in den kommenden Jahren voraussichtlich zur Verfügung stehen werden, gestiegen ist.
Die aktuell erzielte Einigung ist vorläufig, da sie noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt und von beiden Organen angenommen werden muss, bevor sie endgültig ist. Sie gelangt 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung.
Externer Link zur Pressemitteilung des Rates der EU