Anforderungen bei der Veröffentlichung von Anlageempfehlungen in sozialen Medien
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und die zuständigen nationalen Behörden weisen – in einer Presseaussendung vom 6. Februar 2024 sowie einem 10-seitigen Dokument – auf die Anforderungen der Marktmissbrauchsverordnung MAR hin, die für die Veröffentlichung von Anlageempfehlungen in sozialen Medien gelten. Sie warnen auch vor den Risiken der Marktmanipulation bei solchen Veröffentlichungen.
Bei Veröffentlichungen in sozialen Medien sind Transparenz und Genauigkeit von entscheidender Bedeutung, schreibt die ESMA, insbesondere wenn es sich um Anlageempfehlungen handelt. Aus diesem Grund müssen Finanzinfluencer, Fachleute und Experten oder alle, die sich einfach nur für Finanzanlagen interessieren, die Regeln der MAR-Rahmenrichtlinie kennen und in der Lage sein, eine Anlageempfehlung zu erkennen.
Was ist eine Anlageempfehlung?
Gemäß der MAR – Verordnung (EU) 2014/596 – kann es sich um jeden Beitrag, jedes Video oder jede andere Art der öffentlichen Kommunikation, einschließlich sozialer Medien, handeln, in denen eine Person direkt oder indirekt Ratschläge oder Ideen zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments oder zur Zusammenstellung eines Portfolios von Finanzinstrumenten gibt.
Auch wenn sich eine Person einer „nichttechnischen“ Sprache bedient und direkt oder indirekt Ratschläge oder Ideen zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments oder zur Zusammenstellung eines Portfolios von Finanzinstrumenten gibt, kann dies eine Anlageempfehlung darstellen.
Was sind die spezifischen Anforderungen?
Die allgemeinen Anforderungen verlangen von jeder Person, die Anlageempfehlungen erstellt, dass sie:
- den Ersteller der Empfehlung identifiziert: Name, Berufsbezeichnung aller beteiligten Personen sowie Datum und Uhrzeit der Empfehlung.
- eine objektive Darstellung der Anlageempfehlungen gewährleistet: Fakten sind klar von Interpretationen, Schätzungen und Meinungen zu unterscheiden. Bestätigen Sie, dass alle Informationsquellen zuverlässig sind, und geben Sie dies im Zweifelsfall deutlich an.
- Etwaige Interessenkonflikte klar und deutlich offenlegt, damit der Anleger sie zur Kenntnis nehmen kann. Wenn Empfehlungen über verschiedene Social-Media-Kanäle ausgesprochen werden, muss jeder von ihnen eine Offenlegung von Interessen oder Interessenkonflikten enthalten.
Die zusätzlichen Anforderungen verlangen von „Fachleuten“ und „Experten“ folgende Offenlegungen:
- Eine Zusammenfassung aller Bewertungsgrundlagen & Methoden und der zugrunde liegenden Annahmen.
- Die Dauer der Investition und eine angemessene Risikowarnung.
- Die geplante Häufigkeit von Aktualisierungen der Empfehlung.
- Ob die Empfehlung geändert wurde, nachdem sie dem Emittenten mitgeteilt wurde.
- Ob sie eine Netto-Long- oder Short-Position von über 0,5 % des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals des Emittenten halten.
Was passiert, wenn Sie die Vorschriften nicht einhalten?
Dann ist mit Sanktionen zu rechnen. Die zuständigen nationalen Behörden können bei bestimmten Arten von Verstößen verwaltungs- oder strafrechtliche Sanktionen verhängen, die je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein können.
Externer Link zur Pressemitteiung der ESMA