Erklärung der ESMA zur Inflation

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ESMA fordert Warnung der Kunden vor Inflation


9,1 Prozent betrug die Inflation im August. Nicht nur Private un Unternehmen bereitet die Inflation Sorgen, sondern zunehmend auch der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Sie wendet sich daher in einer öffentlichen Erklärung über die Auswirkungen der Inflation im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für Kleinanleger an alle Wertpapierfirmen.


Faire, klare und nicht irreführende Information

Unter Berufung auf Artikel 24 Absatz 3 der MiFID II erinnert die ESMA daran, dass „alle Informationen, einschließlich Marketingmitteilungen, die die Wertpapierfirma an Kunden oder potenzielle Kunden richtet, redlich, eindeutig und nicht irreführend sein“ müssen.

Insbesondere in Artikel 44 Absatz 2 der delegierten Verordnung MiFID II heißt es laut ESMA: „Die Wertpapierfirma stellt sicher, dass die in Absatz 1 genannten Informationen den folgenden Bedingungen entsprechen: […] b) die Informationen sind zutreffend und weisen stets in angemessener und deutlicher Weise auf alle einschlägigen Risiken hin, wenn sie auf die potenziellen Vorteile einer Wertpapierdienstleistung oder eines Finanzinstruments hinweisen, …“.

In Anbetracht der obigen Ausführungen ist die ESMA der Ansicht, dass die Firmen sicherstellen sollten, dass die Informationen, die sie an Kleinanleger richten oder so verbreiten, dass sie von diesen wahrscheinlich aufgenommen werden, in verständlicher Form die Inflationsrisiken und die möglichen Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Anlage widerspiegeln.

In diesem Zusammenhang erwähnt die ESMA explizit Finanzinstrumente mit Garantie oder Kapitalschutz. Insbesondere bei diesen sollte deutlich erklärt werden, dass eine solche Garantie oder ein solcher Kapitalschutz die Anleger nicht vor den Auswirkungen der Inflation im Laufe der Zeit schützt und dass die inflationsbereinigte Rendite negativ sein könnte.


Angemessenheit und Eignung

Die ESMA erwartet, dass Wertpaierfirmen im Rahmen der Bewertung der Eignung als Teil der Bewertung des Markt- und Kreditrisikos das Risiko, dass die Inflation die Performance und/oder den Wert einer Anlage untergräbt, sorgfältig berücksichtigen. In dieser Hinsicht sei es besonders wichtig, dass die Firmen die Anlagehorizonte der Kunden sorgfältig bewerten und verstehen.

Die ESMA erwartet auch, dass Wertpapierfirmen sicherstellen, dass ihre Strategien und Verfahren es ihnen ermöglichen, u.a:

  • dass die für ihre Kunden erbrachten Anlageberatungs- und Portfolioverwaltungsdienstleistungen ein angemessenes Maß an Risikodiversifizierung berücksichtigen (einschließlich einer Differenzierung in Bezug auf das Inflationsrisiko, da verschiedene Anlagen in unterschiedlicher Weise von der Inflation betroffen sind); und
  • der Kunde ein angemessenes Verständnis des Verhältnisses zwischen Risiko und Rendite hat (gegebenenfalls einschließlich der Auswirkungen der Inflation auf die nominalen Renditen, der notwendigerweise niedrigen Vergütung risikofreier Vermögenswerte und des Einflusses des Zeithorizonts auf dieses Verhältnis sowie der Auswirkungen der Gesamtkosten und Gebühren auf seine Anlagen).

Anforderungen an die Produkt-Governance

MiFID II legt Anforderungen an die Produkt-Governance fest, um sicherzustellen, dass Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente herstellen und vertreiben, in allen Phasen des Lebenszyklus von Produkten oder Dienstleistungen im besten Interesse der Kunden handeln. Die ESMA ist der Ansicht, dass solide Produkt-Governance-Regelungen für den Anlegerschutz von grundlegender Bedeutung sind und die Notwendigkeit strengerer Maßnahmen der zuständigen Behörden verringern können.

In Anbetracht der oben genannten Anforderungen erwartet die ESMA, dass Hersteller und Vertreiber die Auswirkungen der erwarteten Inflation in ihren Produktmanagementprozessen berücksichtigen.


Nächste Schritte

Die ESMA und die zuständigen nationalen Behörden werden die Situation weiterhin genau beobachten und die Marktteilnehmer daran erinnern, dass sie jederzeit die Einhaltung aller einschlägigen MiFID-II-Vorschriften sicherstellen sollten.

Die ESMA wird die Entwicklung der Inflation und die potenziellen Auswirkungen auf den Markt weiterhin beobachten und bewerten, um Risiken für Anleger, geordnete Märkte und die Finanzstabilität in der EU zu ermitteln und zu bewerten. Auch möchte sie im Jahr 2023 ihre sektorübergreifende Arbeit mit der EBA und der EIOPA im Bereich der finanziellen Bildung fortsetzen.


Externer Link zur Erklärung auf der Internetseite der ESMA


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