Entwürfe zu europäischen Berichtsstandards

Header_Andreas_Dolezal_Corporate_Sustainability

EFRAG legt ersten Entwurf der ESRS vor

Am 22. November 2022 hat die EFRAG (siehe blauer Kasten) als technischer Berater der Europäischen Kommission den ersten Satz von Entwürfen zum Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandard vorgelegt.

Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz EFRAG, ist ein 2001 gegründeter Verein mit Sitz in Brüssel. Zweck des Vereins ist es unter anderem, die Europäische Kommission beim Gestalten des European Sustainability Reporting Standards ESRS zu beraten, der die einheitliche Basis für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD darstellen soll.

Schon im April 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD) angenommen, die von bestimmten Unternehmen die Berichterstattung auf Basis des Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards ESRS) verlangt.

Aus der Pressemeldung der EFRAG: Die EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (EFRAG PTF-ESRS) hat die Entwürfe zum ESRS bis zum 8. August 2022 zur Stellungnahme ausgelegt. Das EFRAG Sustainability Reporting Board (EFRAG SRB), das von der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group (EFRAG SR TEG) beraten wird, hat die Rückmeldungen aus der Konsultation berücksichtigt.

Die EU-Kommission wird nun die EU-Gremien und die Mitgliedstaaten zu den Entwürfen konsultieren, bevor geplant ist, die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte anzunehmen.


Header_Sustainable_Consulting

Aus welchen Abschnitten setzen sich die ESRS zusammen?

  • Übergreifende Standards:
    ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
    ESRS 2 Allgemeine Angaben
  • Umwelt:
    ESRS E1 Klimawandel
    ESRS E2 Umweltverschmutzung
    ESRS E3 Wasser und Meeresressourcen
    ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme
    ESRS E5 Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
  • Soziales:
    ESRS S1 Eigene Belegschaft
    ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
    ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
    ESRS S4 Kunden und Endverbraucher
  • Governance:
    ESRS G1 Geschäftsgebaren

Kerstin Lopatta, ehemalige amtierende EFRAG SRB-Vorsitzende, erklärte: „(…) Unser Ziel war es, das richtige Gleichgewicht zwischen einem bahnbrechenden Schritt nach vorn und einer pragmatischen Umsetzung zu finden und den weltweiten Fortschritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern, (…).

Chiara Del Prete, amtierende EFRAG SR TEG-Vorsitzende, kommentierte: „Als amtierende Vorsitzende der EFRAG SR TEG und als Leiterin des EFRAG-Sekretariats vor Ort bin ich heute stolz und geehrt, dass die EFRAG ihre anspruchsvolle Aufgabe erfüllt hat, der Europäischen Kommission die erste Reihe von ESRS-Entwürfen zu übermitteln, (…).

Die EFRAG wird weitere sektorspezifische Standards für Landwirtschaft, Kohlebergbau, Bergbau, Öl+Gas (vorgelagert), Öl+Gas (mittel- bis nachgelagert) sowie Standards für Sektoren mit hohen Auswirkungen (Energieerzeugung, Straßenverkehr, Kfz-Produktion, Lebensmittel/Getränke, Textilien) erarbeiten.


Externer Link zur Internetseite der EFRAG


Banner_Andreas_Dolezal_Anmeldung_Newsletter_nachhaltig