
EU „verschlimmbessert“ DSGVO-Durchsetzung (Zitat noyb)
Noch ein guter Monat und die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO feiert am 25. Mai ihren 7. Geburtstag. Es wird wohl eine einsame Geburtstagsfeier. Denn die Fan-Gemeinde der DSGVO ist weder unter den Unternehmen noch unter den Juristen besonders groß. Mir kommt der Running Gag mit der Party in der Telefonzelle in den Sinn. Und die EU vermiest gerade zusätzlich die Partylaune.
Aufgefallen ist es mir, dass kurz vor Weihnachten 2024 ein in Bearbeitung befindliches Briefing der EU-Legislation mit dem schönen Titel „Newly proposed GDPR procedural rules: Improving efficiency and consistency“ (Neu vorgeschlagene DSGVO-Verfahrensregeln: Verbesserung von Effizienz und Kohärenz) veröffentlicht wurde. Aber erst ein aktueller Beitrag der von mir hochgeschätzten Europäischen Zentrums für digitale Rechte NOYB von Datenschutzaktivist Max Schrems hat mir die Brisanz (oder Dummdreistigkeit) des Briefings vor Augen geführt.
Nachdem die Lieblingswörter der EU jahrelang „Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeit“ waren, tönt es aus Brüssel (oder Straßburg, je nachdem wo die monatliche Pendelei des EU-Parlaments gerade Station macht) neuerdings „Bürokratieabbau, Bürokratieabbau, Bürokratieabbau“. Das Briefing zur DSGVO geht jedoch genau in die entgegengesetzte Richtung.
Defizite bei der DSGVO-Durchsetzung
Aus dem Briefing: „Seitdem die DSGVO im Mai 2018 in Kraft getreten ist (Anm.: in Kraft getreten ist die DSGVO bereits am 24. Mai 2016, sie gilt ab 25. Mai 2028) haben das Europäische Parlament und zivilgesellschaftliche Organisationen auf Defizite bei ihrer Durchsetzung hingewiesen und auf eine bessere Umsetzung gedrängt.“
Hat ein Unternehmen nämlich in einem anderen EU-Land als die betroffene Person ihren Sitz, werden Beschwerden über einen komplexen Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten bearbeitet. Dadurch gehen Beschwerden verloren, Entscheidungen dauern Jahre und es gibt praktisch keine Möglichkeit, gegen untätige Datenschutzbehörden vorzugehen, kritisiert NOYB.
Verschlimmbesserung
Seit Juli 2023 liegt ein Vorschlag zur Verbesserung der DSGVO-Durchsetzung, der darauf abzielt, das reibungslose Funktionieren und den rechtzeitigen Abschluss von Durchsetzungsverfahren in grenzüberschreitenden Fällen zu unterstützen. Die Kommission schlägt vor, die Verfahrensrechte zu harmonisieren sowie die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu straffen und zu beschleunigen. NOVB meint jedoch, die EU ist in Begriff, kläglich damit zu scheitern.
Die Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten haben ins legislative Chaos geführt. Das Verfahren wird wahrscheinlich noch komplexer, langsamer und anfälliger für rechtliche Anfechtungen, meint NOYB, und gibt eine öffentliche Warnung (!) heraus. Alles in allem dürfte diese Gesetzesinitiative zu einer Blamage für die EU werden, prognostiziert NOYB. Es wäre nicht die erste, die Max Schrems und sein Team der EU zufügen.
Externer Link zu Beitrag von NOYB
