Seit genau sechs Monaten werden die neuen Datenschutz-Bestimmungen nun angewandt. Nach wie vor werfen das Umsetzen in die Praxis sowie der weite Ermessensspielraum viel Fragen auf. Antworten zu finden, bleibt eine ebenso engagierte wie bisweilen heikle Angelegenheit. Insbesondere die österreichische Datenschutzbehörde geizt bisher mit Antworten und Klarstellungen.
Laut einem Bericht von derstandard.at lagen Mitte Oktober rund 900 Beschwerden bei der Datenschutzbehörde vor, die gegenüber Unternehmen und Privatpersonen geprüft werden müssen. Allerdings kam es bisher lediglich zu vier Geldstrafen und zwei Abmahnungen. Die Geldstrafen in der Höher von maximal 4.800 Euro betrafen unter anderem den Besitzer eines Kebap-Standes und ein Wettbüro, jeweils wegen unerlaubter Videoüberwachung.
59 Prozent der Unternehmen erfüllen Pflichten noch nicht
Der Gläubigerschutzverband KSV1870 teilt in einer Aussendung mitteilt, dass etwa sechs von zehn Unternehmen die gesetzlichen Pflichten noch nicht erfüllen. Immerhin acht Prozent haben laut KSV1870 noch gar nicht mit dem Umsetzen begonnen.
Aktionismus nicht immer Ziel führend
Fernsehberichte, wie zuletzt ein Betrag in der ORF-Sendung REPORT, zeigen, dass gut gemeinte Maßnahmen teilweise überschießend sind und trotzdem nicht zwingend den gesetzeskonformen Zustand herstellen. Ein Beispiel dafür ist der Aktionismus von Wiener Wohnen im Zusammenhang mit dem Austauschen der Namensschilder an Sprechanlagen gegen Top-Nummern.
Verunsicherung seitens Unternehmen ist hoch
Selbst wenn Unternehmen in höchstem Maße gewillt sind, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und sich viele Gedanken über das korrekte Umsetzen machen, bleiben Unsicherheiten verbunden mit der Gefahr hoher Geldstrafen. Wird die Datenschutzbehörde die getroffenen Maßnahmen ebenso als wirksam und angemessen erachten wie der im Sinne des Gesetzes Verantwortliche? Antworten gibt es seitens der Behörde kaum, berichten jene, die Detailfragen an die Datenschutzbehörde gestellt haben.
Fluch und Segen des weiten Ermessensspielraumes
Einerseits bieten die neuen Datenschutz-Bestimmungen weiten Ermessensspielraum, um Maßnahmen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit im Unternehmen angemessen umzusetzen. Andererseits lässt genau dieser Ermessenspielraum auch viele Fragen unbeantwortet. Es liegt an den Verantwortlichen die passenden Antworten zu finden. Ob es aus Sicht der Datenschutzbehörde auch die richtigen Antworten sind, bleibt oftmals abzuwarten. Im Gegensatz zu deutschen Datenschutzbehörden bleibt die österreichische Datenschutzbehörde meinem Empfinden nach eher stumm. Leider.
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