Die Liste der möglichen Verletzung des Datenschutzes ist lang. Sehr lang. Noch dazu kann es im Alltag dort zu Datenschutzverletzungen kommen wo sie niemand auf den ersten Blick erwartet oder vermutet. Eine Anekdote aus der Praxis …
Dienstreise ins EU-Ausland. Nach der Landung übernehmen wir direkt am Flughafen unseren Mietwagen einer US-amerikanischen Automarke. Noch in der Garage aktivieren wir das Navigationssystem, um uns auf dem schnellsten Weg zum Hotel leiten zu lassen. Es dauert keine Minute, da meldet sich das Bordsystem mit einem lauten Signalton und einer unübersehbaren Meldung am zentralen Bildschirm.
Die Elektronik des Mietwagens hat wohl bei einem unserer Smartphones eine aktive Bluetooth-Schnittstelle erkannt. Wir werden gefragt, ob wir das Smartphone mit dem Bordsystem verbinden wollen, und ob die gespeicherten Kontaktdaten in den Speicher des Mietwagens übertragen werden sollen.
Natürlich nicht!
So bequem diese Funktion im eigenen Auto auch sein mag, einem Mietwagen sollte der Zugriff auf Daten, die am Smartphone gespeichert sind, nicht erlaubt werden. Das Auslesen und (dauerhafte?) Speichern im Bordsystem erst recht nicht. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Daten nicht im Speicher des Mietwagens „vergessen“ werden. Ganz abgesehen davon, dass wohl niemand mit Sicherheit sagen kann wohin der Mietwagen die Daten während unserer Fahrt überträgt.
Speicherträger vor Verkauf löschen!
Ebenso wie es gilt die Speicherträger mobiler IT-Gerätewie zum Beispiel Laptops und Smartphones, vor dem Weiterverkauf oder dem Abgeben zur Reparatur zu löschen, muss auch der Speicher im Auto gelöscht werden bevor es verkauft oder zur Reparatur in der Werkstatt gelassen wird. Insbesondere, weil moderne Fahrzeuge heutzutage nicht nur Kontaktdaten, sondern auch Sprachnachrichten und E-Mails speichern und verarbeiten können. Die Gefahr einer Datenschutzverletzung ist sonst hoch.
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