Offenlegungsverordnung: RTS kommen mit Verspätung
Bekanntlich muss die Offenlegungsverordung (Verordnung (EU) 2019/2088) von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern seit 10. März 2021 angewendet werden. Die Europäischen Aufsichtsbehörden sind jedoch säumig beim Liefern der finalen Technischen Regulierungsstandards, kurz …