
EU-Parlament verschiebt grüne Bürokratie
Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen unterstützten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten CSRD und der Lieferketten-Richtlinie CSDDD zu verschieben. Beschönigt heißt das im EU-Jargon „zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU“. De facto schlichtweg, weil der Widerstand der Wirtschaft gegen die für das Klima so gut wie wirkungslose Bürokratie zu groß wurde.
CSDDD plus 1 Jahr
Die Anwendung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD, die Unternehmen verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu reduzieren, wurde um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 verschoben. Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr mehr Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Die einjährige Verlängerung gilt auch für die erste Welle betroffener Unternehmen, und zwar für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU.
Diese Unternehmen müssen die Regeln erst ab 2028 anwenden. Dies gilt auch für die zweite Gruppe von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro sowie für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über diesem Schwellenwert in der EU.
CSRD plus 2 Jahre
Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD) wird sich für die zweite und dritte Gruppe von Unternehmen, die unter die Gesetzgebung fallen, um zwei Jahre verzögern. Trotzdem löst das bei betroffenen Unternehmen, die bereits 10.000e oder gar 100.000e Euro dafür ausgegeben haben, nur verhaltene Begeisterung aus. Denn viel von diesem Geld könnte – weil die Inhalte der Berichte spürbar vereinfacht werden sollen – sinnlos verbrannt worden sein.

Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen Bericht erstatten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen diese Informationen ein Jahr später vorlegen.
Mit diesen Fristverlängerungen schaffen sich die EU-Institutionen jene Zeit, die sie brauchen, um den Umfang der CSDDD-Sorgfaltspflichten sowie den Detailgrad des ESRS (European Sustainability Reporting Standard) zu reduzieren. Parallel dazu wird der Umfang des abgespeckten VSME-Standards vermutlich angehoben und in eine Delegierte Verordnung gegossen.
Externer Link zur Pressemitteilung des EU-Parlaments
