Lagebericht Geldwäscherei 2021

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Das Bundeskriminalamt hat den neuen Lagebericht Geldwäscherei 2021 veröffentlicht.


4.994 Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen sind im Jahr 2021 bei der österreichischen Geldwäschemeldestelle A-FIU eingegangen. Das entspricht einer Steigerung von 638 Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2020. Nach wie vor stammt der Löwenanteil der Verdachtsmeldungen von Banken, nämlich 4.668 von den in Summe 4.994.

Der wesentliche Teil dieser Steigerung entfällt auf die Gruppe der Virtual Currency Exchanger, also den Dienstleistern im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, die 250 Verdachtsmeldungen abgegeben haben. Unterrepräsentiert sind nach wie vor Steuerberater, Bilanzbuchhaltungsberufe und Wirtschaftstreuhänder, die gesamt auch 12 Verdachtsmeldungen kommen.

Die österreichische Geldwäschemeldestelle schätzt, dass im laufenden Jahr 2022 etwa 8.000 Verdachtsmeldungen einlangen werden.

Sparbuchlegitimationen

Explizit darauf geht die A-FIU in ihrem Lagebricht ein. Unabhängig von bestimmten Verdachtslagen müssen Kreditinstitute gemäß § 16 Absatz 3 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz die Geldwäschemeldestelle über die Auszahlung bestimmter Spareinlagen informieren und zwar, wenn es sich noch um anonyme Sparguthaben handelt, deren Guthaben 15.000 Euro oder mehr betragen. Die 50 im Berichtsjahr eingelangten Meldungen über Sparbuchlegitimierung dienen dazu, die letzten noch verbleibenden anonymen Spareinlagen ihren wirtschaftlichen Berechtigten zuzuordnen, um so die Geldwäscherei zu erschweren.

Dass der Deckmantel der Anonymität wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Geldwäscherei ist und anonyme Sparbücher deshalb zurückgedrängt werden müssen, zeigt der im Lagebricht geschilderte Fall einer Flachauer Wirtsfamilie, bei der bei einer Hausdurchsuchung unter anderem rund 200 anonyme Sparbücher mit einem Gesamtguthaben von fast drei Millionen Euro aufgefunden wurden. Das Geld stammte aus jahrelanger Steuerhinterziehung. Die Geldstrafen für die Beteiligten beliefen sich auf rund 3,5 Millionen Euro.

Typologien und neue Entwicklungen

Hinsichtlich neuer Typologien und Entwicklungen geht die A-FIU unter anderem auf Finanzagenten und Money Mules, Kryptowährungen (insbesondere Krypto-Gutscheine), Sozialleistungsbetrug, Sozialbetrug und Scheinunternehmen sowie Betrügerische Krida und Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ein.


Download Lagebericht Geldwäscherei 2021 (externer Link)


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