Am 28. März 2022 hat die Platform on Sustainable Finance, ein Beratergremium der EU, einen 133-seitigen Abschlussbericht veröffentlicht, in dem sie vorschlägt, den Anwendungsbereich der Taxonomie zu erweitern und vier weitere Kategorien von Wirtschaftstätigkeiten in die Taxonomie aufzunehmen. Ziel ist, privaten Investoren die Angst zu nehmen, dass eine Wirtschaftstätigkeit nicht „grün“ genug ist, weil es die derzeitigen Taxonomie-Kriterien nicht erfüllt und somit als „nicht finanzierungswürdig“ angesehen wird.
Bekanntlich legt die Taxonomie fest, dass Wirtschaftstätigkeiten als „ökologisch nachhaltig“ gelten, wenn sie vier Voraussetzungen erfüllen:
-
wesentlicher Beitrag zum Erreichen eines der sechs EU-Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- & Meeresressourcen, Übergang zu Kreislaufwirtschaft, Vermeidung & Verminderung von Umweltverschmutzung, Schutz & Wiederherstellung der biologischen Vielfalt bzw. Ökosysteme) leisten
-
gleichzeitig anderen EU-Umweltzielen keinen erheblichen Schaden zufügen
-
minimale soziale Sicherheitsstandards erfüllen
-
den technischen Bewertungskriterien entsprichen
In Zukunft sollen mehr Wirtschaftstätigkeiten unter die EU-Taxonomie fallen. In der Übergangsphase der Energiewende sollen verschiedene „Grade“ an Nachhaltigkeit zugelassen werden:
Vereinfachte Grafik, die zeigt, wie sich eine erweiterte Umwelttaxonomie auf die gesamte Wirtschaft auswirkt, aus dem Abschlussbericht über Optionen zur Erweiterung der Taxonomie zur Unterstützung eines nachhaltigen Übergangs der Platform on Sustainable Finance aus dem März 2022
-
Nicht nachhaltige, erheblich schädliche Leistung, bei der ein dringender, kontrollierter Ausstieg bzw. eine Stilllegung erforderlich ist (rote Kategorie): Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die nicht verbessert werden können, um eine erhebliche Schädigung zu vermeiden, und die daher immer erheblich schädlich bleiben werden.
-
Nicht nachhaltiger Beitrag, der einen dringenden Übergang erfordert, um erheblichen Schaden zu vermeiden (rote Kategorie): Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die dringend verbessert werden müssen und für eine nach der Taxonomie anerkannte Investition im Rahmen eines Übergangsplans in Frage kommen könnten, um ihre derzeitige erheblich schädliche Leistung zu vermeiden und zu einem mittleren Leistungsniveau zu gelangen.
-
Mittlerer Beitrag (gelbe Kategorie): Das sind Tätigkeiten, die sich zwischen den Leistungsniveaus „erheblich schädlich“ und „erheblicher Beitrag“ bewegen und für Taxonomie-anerkannte Investitionen im Rahmen eines Übergangsplans in Frage kommen, der eine weitere Verbesserung vorsieht, um die erheblich schädliche Leistung zu vermeiden.
-
Aktivitäten mit geringen Umweltauswirkungen (weiße Kategorie): Hierbei handelt es sich um Aktivitäten, die keine signifikanten Umweltauswirkungen haben und weder als rot, gelb oder grün eingestuft werden sollten. Auf diese Weise könnten Unternehmen oder Einrichtungen nachweisen, dass ihre Aktivitäten insgesamt zwar nicht als umweltfreundlich gelten, aber dennoch keinen ökologischen oder sozialen Schaden verursachen.