Am 11. Mai 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen die neue „Nationale Risikoanalyse der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Auf 139 Seiten beleuchtet die Risikoanalyse u.a. Vortaten zur Geldwäsche, Bedrohungsszenarien der Terrorismusfinanzierung und natürlich die Risiken der einzelnen Sektoren von Verpflichteten.
Sechs Jahre ist es her, dass Österreich seine erste nationale Risikoanalyse, damals noch im Ausmaß von 230 Seiten, erstellt hat. Zahlreiche Geldwäsche-Skandale und einige schauderhafte Terroranschläge später kommt Österreich jetzt der Pflicht zum regelmäßigen Aktualisieren seiner nationalen Risikoanalyse gemäß § 3 FM-GwG nach.
Sektorrisikoanalyse Finanzsektor
Kredit- und Finanzinstitute stehen naturgemäß im Fokus von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bzw. deren Bekämpfung. Das Gesamtrisiko dieses Sektors, welches sich generell und sektorübergreifend nach der Formel „40 Prozent Bedrohung plus 60 Prozent Verletzbarkeit minus risikomindernde Maßnahmen“ berechnet, wird als hoch eingestuft (Risikoanalyse 2015: mittel bis hoch).
Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-KAGs und Alternative Investmentfonds Manager wird hinsichtlich Terrorismusfinanzierung niedriges und bezüglich Geldwäsche mittleres Risiko zugesprochen. Auch Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen wird hinsichtlich Terrorismusfinanzierung niedriges und bezüglich Geldwäsche mittleres Risiko zugesprochen.
Sektorrisikoanalyse Gewerbe
Zu neuen Ehren, sprich einer eigenen Sektorrisikoanalyse, gelangen verpflichtete Gewerbetreibende. Und diese enthält durchaus Überraschungen. Noch vergleichsweise glimpflich kommt die Vermittlung von Lebensversicherungen und Versicherungsanlageprodukten davon. Ihr wird ein Gesamtrisiko von 1,7 zugeordnet, also niedriges bis mittleres Risiko.
Bürodienstleistern und Unternehmensberatern (die nur beim Ausüben bestimmter Tätigkeiten von den Bestimmungen zur Geldwäsche-Prävention umfasst sind) wird ein Gesamtrisiko von 2,7, also mittel bis hoch, zugeschrieben.
Mittleres bis hohes Risiko wird auch Händlern und Versteigerern zugesprochen, und zwar differenziert nach Handelsware: Kunst- und Antiquitätenhändler 2,7, Edelmetall- und Edelsteinhändler 2,9. Sämtlichen anderen Handelsgewerbetreibende, die Barzahlungen von 10.000 Euro oder mehr entgegennehmen, wird ein Gesamtrisiko von 2,3 zugeordnet. Alleine die Tatsache, dass betroffene Händler Barzahlungen in fünftstelliger Höhe annehmen, ergibt bereits mittleres Risiko.
Besonders hart trifft es die Immobilienmakler, denen in der neuen nationalen Risikoanalyse ein Gesamtrisiko von 3,1, also generell hohes bis sehr hohes Risiko zugeordnet wird.
Bezüglich Empfehlungen ist bei allen Gewerbearten beinahe wortident derselbe Stehsatz zu lesen: „Verbesserte Schulung, verstärkte Vollzugstätigkeit, Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie etwa FMA und Finanzämter, Befolgung der Empfehlungen der Europäischen Kommission, wie insbesondere hinsichtlich Vor-Ort-Kontrollen und themenbezogene Prüfungen speziell zum wirtschaftlichen Eigentümer„.
Diese Gesamtrisiken mögen auch ein Grund dafür sein, dass die neuen Risikoerhebungsbögen des BMDW Ende März derart verschärft wurden (siehe Beitrag Neue Risikoerhabungsbögen für Gewerbetreibende). Weniger fragwürdig sind die neuen Risikoerhebungsbögen durch die neue Nationale Risikoanalyse aber nicht.
Quellenangabe: Nationale Risikoanalyse der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung des Bundesministeriums für Finanzen