Erst vor kurzer Zeit habe ich meinem Beitrag „Berliner Datenschutzbehörde warnt vor MS Teams, Zoom, Webex & Co.“ über die strengen Ansichten der Landesdatenschutz-Beauftragten aus Berlin berichtet. Anfang März hat genau diese deutsche Datenschutzbehörde eine schwere Schlappe vor dem Landesgericht Berlin erlitten. Dieses hat ein Bußgeldverfahren über 14,5 Millionen (!) Euro wegen „gravierender Mängel“ eingestellt.
Zur Vorgeschichte (aus der Pressemeldung von Deutsche Wohnen SE): die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Herbst 2019 ein Bußgeld in der bemerkenswerten Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen SE, ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit rund 165.700 Wohneinheiten, verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid hat das Unternehmen Einspruch erhoben. Das Landgericht Berlin hat das Verfahren nun eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war.
Beleidigte Datenschutzbehörde
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin sind Bußgeldbescheide gegen Unternehmen, also juristische Personen, wegen Verstößen gegen die DSGVO grundsätzlich nicht möglich bzw. nur dann, wenn „wenn eine nachgewiesene konkrete Handlung von Leitungspersonen oder gesetzlichen Vertreter*innen dargelegt wird“. In ihrer Pressemeldung kommentiert die Berliner Datenschutzbehörde die Einstellung des Verfahrens als „in Widerspruch zu der Auffassung sämtlicher deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden“ sowie einem Urteil des Landgerichts Bonn. Demzufolge begrüßt die Leiterin der Berliner Datenschutzbehörde Maja Smoltczyk, „dass die Staatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin“ eingelegt hat.
Apropos … aus demselben Grund, dass nämlich Bußgelder gemäß DSGVO nicht gegen juristische Personen verhängt werden können, hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht den Bußgeldbescheid in der Höhe von 18 Millionen Euro gegen unsere heimische Post aufgehoben. Generell ist dieses Thema eines der zahlreichen unklaren Details der DSGVO und unter Juristen umstritten.
Bemerkenswert an der Pressemeldung der Berliner Datenschutzbehörde ist, dass sie von einem Widerspruch zur Rechtsauffassung sämtlicher deutscher Datenschutzbehörden spricht. So als ob sich die Gerichte gefälligst an die Meinung der Aufsichtsbehörden zu halten hätten – und nicht an die geltenden Gesetze. Gewaltenteilung und unabhängige Gerichtsbarkeit, nennt man das, möchte man der Datenschutzbehörde ins Stammbuch schreiben.