Erst am 1. Oktober 2020 wurde die Mongolei in die Liste jener Drittländer mit hohem Risiko aufgenommen, die „sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben“. Am 7. Februar 2021 wird die Mongolei schon wieder von der Liste gestrichen.
Im Oktober 2019 ermittelte die FATF (Anm.: die internationale Geldwäsche-Behörde) die Mongolei als Land mit strategischen Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zu deren Behebung die Mongolei mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitete. Aufgrund dessen und der neuesten einschlägigen Informationen gelangte die Kommission in ihrer Bewertung vom Mai 2020 zu dem Schluss, dass die Mongolei als Drittland betrachtet werden sollte, das in seinem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweist, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen. (Erwägungsgrund 5 der DelVO (EU) 2021/37)
Mittlerweile begrüßte die FATF die erheblichen Fortschritte, die die Mongolei bei der Verbesserung ihres Systems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erzielt hat, und stellte fest, dass das Land einen Rechts- und Regulierungsrahmen geschaffen hat, der die in seinem Aktionsplan enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf die von der FATF festgestellten strategischen Mängel erfüllt. (Erwägungsgrund 7 der DelVO (EU) 2021/37)
Daher wird die Mongolei mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/37 vom 7. Dezember 2020, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. Januar 2021, wieder von der Liste der Drittländer mit hohem Risiko gestrichen. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, also am 7. Februar 2021.
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