Facebook, LinkedIn, Instagram, Twitter, Dropbox, Gmail, PayPal, Spotify, Netflix, Amazon, Billa online, und so weiter und so fort. Die Liste unserer Online-Accounts ist beinahe unerschöpflich. Mit all diesen Profilen und Accounts bleiben wir auch nach unserem Tod in der digitalen Welt am Leben. Was soll mit unserem digitalen Erbe geschehen? Wer soll unser digitaler Nachlassverwalter sein?
Vorsorge schon zu Lebzeiten
Schon zu Lebzeiten ist es ratsam mit einer Vertrauensperson, zum Beispiel Ihrem Lebenspartner, Passwörter und Login-Daten der wichtigsten Accounts untereinander auszutauschen. Unvorhergesehenes kann leider sehr schnell passieren. Ein Haushalts- oder Autounfall oder Herzinfarkt zum Beispiel, der uns unmittelbar ins Krankenhaus bringt, wo wir vielleicht tage- oder wochenlang nicht ansprechbar du handlungsfähig sind.
Auch in der digitalen Welt empfiehlt sich dafür die (hand-)schriftliche Form auf Papier in einem Notizbuch. Es kann auch ein – verschlüsselter oder unverschlüsselter – USB-Speicherstick sein. Stellen Sie beim Verschlüsseln aber sicher, dass Ihre Vertrauensperson auch auf die Informationen beziehungsweise das Verschlüsselungspasswort zugreifen kann. Jedenfalls müssen Aufzeichnungen und Passwort für das Entschlüsseln sicher – und zwar wirklich sicher! – aufbewahrt werden, beispielsweise im Safe zu Hause oder in einem Bankschließfach oder an einem anderen sicheren Ort, den nur Sie und Ihre Vertrauensperson kennen. Sie können das Dokument auch bei einem Notar hinterlegen.
Für den Fall, dass die Vertrauensperson, mit der Sie alle Passwörter und Login-Daten ausgetauscht haben, wechselt – beispielsweise, weil eine Beziehung zerbricht – sollten Sie entweder Ihre Aufzeichnungen (oder gegebenenfalls eine erteilte Vollmacht) im Original zurückfordern und vernichten.
Legen Sie auch fest, was mit den Informationen und Daten geschehen soll, die auf Ihrem Rechner, Laptop und Smartphone gespeichert sind. Oftmals befinden sich darauf höchst persönliche (zum Beispiel Fotos, Videos, Chatverläufe) oder vertrauliche berufliche Informationen.
Vorsorge ist für Unternehmer unverzichtbar
Gerade kleine Unternehmer (Ein-Personen-Unternehmen und Unternehmen, in denen der Chef durch seine zentrale Rolle unersetzlich ist) sollten für solche Situationen vorsorgen. Denn Warenlieferungen und Gehälter müssen ebenso wie Sozialversicherungsbeiträge weiterbezahlt werden (Online-Banking), der Betrieb von Internetseiten oder Webshops soll ohne Unterbrechung weiterlaufen (Content Management Systeme) und behördlich Schriftstücke sollen weiterhin ankommen (E-Government).
Überlegen Sie sich als Unternehmer gut, wem und welche Vollmachten Sie dafür vorsorglich vorbereiten müssen. Nachdem im Falle der Handlungsunfähigkeit des Chefs oder gar dessen Tod die unternehmerische Existenz bedroht sein kann, erscheint es ratsam, dass Unternehmer die Beratung von Spezialisten in Anspruch nehmen sollten. Das Geld dafür ist wohl gut investiert.
Passwörter und Login-Daten ins Testament schreiben?
Nein, davon raten Experten eher ab, denn es kann wochen-, wenn nicht sogar monatelang dauern, bis es nach dem Ableben zur Testamentseröffnung kommt. Bis dahin kann wertvolle Zeit verstreichen, die für einen Geschäftsbetrieb Existenz bedrohend sein kann (weil zum Beispiel Zahlungen nicht durchgeführt werden können). Auch private Inhalte – Chatverläufe, Fotos, Videos, usw. – stehen während dieser Zeit vielleicht ungewollt online.
Vertrauensperson als digitaler Nachlassverwalter
Verfassen Sie eine Vollmacht und ermächtigen Sie darin eine Vertrauensperson, die nach Ihrem Tod den digitalen Nachlass verwalten soll. Diese Vollmacht soll neben dem Ausstellungsdatum und Ihrer eigenhändigen Unterschrift auch den Hinweis enthalten, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Im Internet finden Sie Muster dafür.
Händigen Sie der Vertrauensperson die Vollmacht aus und informieren Sie gleichzeitig auch weitere Angehörige darüber, wen Sie zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter bestimmt haben. Ihre Vertrauensperson muss wissen, wo Sie Passwörter und Login-Daten für Ihre Accounts sicher verwahrt haben (und gegebenenfalls auch das Verschlüsselungspasswort kennen).
Im vierten und letzten Beitrag der Serie „Digitaler Nachlass“ finden Sie eine Checkliste.
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