Zum sechsten Mal fand am 12. November in Frankfurt am Main das deutsche Verbraucherschutzforum statt. Dort betonte BaFin-Präsident Felix Hufeld die Bedeutung von Transparenz und Aufklärung für den Verbraucherschutz. Gleichzeitig betonte er aber auch, dass sich viele Verbraucher von der Fülle der Informationen erschlagen fühlten. „Wer liest denn das?“, fragt Hufeld zu Recht.
Diese Aussage von BaFin-Präsident Hufeld nährt die Hoffnung, dass sich auch bei den Aufsichtsbehörden die Erkenntnis durchsetzt, dass mehr Information nicht automatisch zu mehr Anlegerschutz führt. Informationsbroschüre, Risikohinweise für sämtliche Arten von Wertpapieren, Geeignetheitserklärung, Anlegerinformationen zu Produkten und Ex ante Kosteninformation summieren sich gerne auf dutzende Seiten dicht bedrucktes Papier. Zukünftig soll bezüglich Nachhaltigkeit noch mehr Information dazukommen.
Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht
Selbstverständlich – und ich sage das immer wieder – ist es gut und wichtig, dass Anlegerinnen und Anleger wissen worin sie investieren. Die Flut an Regulierungen und Informationen stößt jedoch an die Grenzen des Zweckdienlichen. Die vielen Daten und Angaben verwirren die Anleger, anstatt Transparenz zu schaffen, gibt der BaFin-Präsident zu bedenken.
Während der in den letzten Jahren mehrheitlich skandalfreie Wertpapierbereich unter der Überregulierung ächzt, ist der so genannte Graue Kapitalmarkt nach wie vor vergleichsweise unreguliert. Wenn wir heutzutage in den Medien von Anlegerskandalen lesen, dann zum Beispiel wegen insolventen Beteiligungsmodellen und gefälschten Goldbarren. Die Welt der Wertpapiere, von UCITS-regulierten Investmentfonds und Exchange Traded Funds bis hin zu Aktien und Anleihen, ist hingegen weitgehend skandalfrei.
Weniger Information ist manchmal zielführender
Mittlerweile sich die Transparenz- und Berichtspflichten in der Wertpapierberatung so umfangreich, dass sie viele Anleger bloß irritierten. „Viel hilft viel“ sei hier nicht die richtige Devise, erklärte auch Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale des (deutschen) Bundesverbandes.
Naturgemäß anders sieht dies BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele, die für den Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht verantwortlich ist. „Das Zauberwort lautet ‚Information‘“, gibt sie sich überzeugt. Denn kollektiver Verbraucherschutz entsteht ihrer Ansicht nach dadurch, dass Menschen in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidungen risikobewusst treffen zu können. Papierberge auf Seiten der Verbraucher sieht sie auch unter MiFID II nicht. Bei dieser Aussage drängt sich mir der Wunsch auf, dass Frau Roegele einmal an realen Beratungsgesprächen teilnehmen sollte. Eventuell verändert das ihre theoretische Sichtweise.
Eigenverantwortung ist durch nichts zu ersetzen
Zugegeben, insbesondere potentielle Anleger ohne jede Vorkenntnis im Finanzbereich benötigen alle Informationen, um eine solide Entscheidung treffen zu können. Dutzende Seiten Papier, die von mehr als der Hälfte der Verbraucher gar nicht gelesen werden (was auch BaFin-Exekutivdirektorin Roegele bestätigt), kompensieren allerdings fehlendes Finanzwissen nicht – und führen auch nicht zu mehr Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz.
Bevor Geld investiert wird, ist unbedarften Anlegerinnen und Anleger daher dringend zu empfehlen, auch etwas Zeit in den Erwerb von Basiswissen zu investieren. Gesetzliche Informationspflichten sind nämlich nicht der Weisheit letzter Schluß.
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