Geldwäsche-Prävention rückt verstärkt in den Fokus!
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind keine Kavaliersdelikte. Das Einschleusen von Vermögenswerten aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf – die Geldwäsche – sowie das Unterstützen von terroristischen Aktivitäten jeder Art – die Terrorismusfinanzierung – können Wirtschaft und Gesellschaft großen Schaden zufügen.
Ziel der Geldwäsche-Prävention ist es, zu verhindern, dass durch Straftaten erlangte und damit „inkriminierte“ Vermögenswerte (also nicht nur Geld!) in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Gleichzeitig verhindert Geldwäsche-Prävention, dass Verpflichtete zur erfolgreichen Geldwäsche beitragen und zum Mittäter werden. Das Verhindern von Geldwäsche ist daher doppelt wichtig!
2025 werden die österreichischen Systeme zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force FATF (nach 2015/2016) erneut geprüft. Schneidet Österreich bei dieser FATF-Länderprüfung Österreich ähnlich gut bzw. schlecht ab wie vor 8 Jahren, landen wir auf der „Grauen Liste“ der FATF – was einen gesamtwirtschaftlichen Schaden von 76 Mrd. Euro (Quelle: IWF) zur Folge haben kann.
Aufsichtsbehörden hyperaktiv & Ministerien hypernervös
Die im Jahr 2024 sprübar gesteigerten Kontrollen der Aufsichtsbehörden – wie FMA für Banken und Wertpapierfirmen sowie Gewerbeaufsicht für Gewerbetreibende – begründen sich auch durch die laufende FATF-Länderprüfung. Alle Verpflichteten tun gut daran, sich auf solche Kontrollen bestens vorzubereiten.
Nicht nur in meinem Buch „Geldwäsche ist kein Kavalierdelikt„, sondern insbesondere in meinen zahlreichen Vorträgen und Webinaren gehe ich verständlich auf den rechtlichen Rahmen (z.B. FM-GwG oder GewO) ein und zeige anhand vieler Beispiele auf, wie u.a. eine unternehmensinterne Risikoanalyse erstellt wird und die zahlreichen Sorgfaltspflichten praxisnahe und berufsgruppenspezifisch erfüllt werden.
Die Inhalte meiner Vorträge und Webinare basieren nicht nur auf den gesetzlichen Bestimmungen und begleitenden Dokumenten, sondern auch auf meiner langjährigen Praxis als Geldwäsche-Beauftragter, meinen vielen Gesprächen mit Experten, (Gewerbe-)Aufsichtsbehörden quer durch ganz Österreich, der Geldwäschemeldestelle, Ministerien und Berichten von Kontrollen, die bei Verpflichteten stattgefunden haben. Aus der Praxis für die Praxis. Insbesondere bei Gewerbetreibenden weiß ich sehr gut, worauf Magistrat und Bezirkshauptmannschaft schauen.
Meine Vorträge, für die ich durch ganz Österreich reise, und Webinare zur Geldwäsche-Prävention dauern – je nach gewünschtem Inhalt – zwischen 60 und 150 Minuten. Schon im Vortrag und gerne auch im Anschluss gehe ich auf individuelle Fragen der Teilnehmer ein. Und, das höre ich von Auftraggebern und Teilnehmern dankenswerter Weise laufend, es gelingt mir, sogar das spröde Thema Geldwäsche-Prävention spannend und amüsant zu gestalten.
Gerne unterstützte ich auch Sie beim Umsetzen von berufsgruppen-spezifischen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und schule Ihre Mitarbeiter oder Mitglieder!
Kontaktieren Sie mich noch heute!
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