Irrtum Nr. 5: Für Datenschutz interessiert sich doch niemand

Bild Datenschutz-GrundverordnungDie Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung steht unmittelbar vor der Tür. Bis zum 25. Mai 2018 sind es nur mehr wenige Woche. In meinen Gesprächen mit Unternehmern und Führungskräften stoße ich immer wieder auf grobe Irrtümer im Zusmmenhang der DSGVO.

Hier und in den folgenden Beiträgen die sieben gröbsten Irrtümer – die ab 25. Mai 2018 sehr teuer werden können!

„Datenschutz hat bis jetzt niemanden interessiert, das wird auch so bleiben.“

Falsch! Grober Irrtum.

Es mag sein, dass Datenschutz bis dato eher „totes Recht“ war und sich viele Unternehmer nur sehr eingeschränkt darum gekümmert haben. Ein wesentlicher Grund dafür mag der im Datenschutz-Gesetz 2000 enthaltene, eher geringe Strafrahmen von bis zu 25.000 Euro sein. Strafen waren – wenn sie überhaupt ausgesprochen wurden – günstiger als der Aufwand für das Umsetzen von Datenschutz. Das ändert sich mit der DSGVO ebenso sicher wie massiv!

Zur Veranschaulichung: Stellen Sie sich vor, die fahren innerstädtisch in eine Radarfalle und werden mit 60 km/h geblitzt. Das kann eine Strafe von zum Beispiel 50 Euro auslösen. Diesen Betrag kann man verkraften. Ärgerlich, aber nicht weltbewegend. Stellen Sie sich weiter vor, eine neue Straßenverkehrsordnung erhöht die Strafen für Schnellfahren wie die DSGVO um den Faktor 800. Dann beträgt die Geldstrafe für dasselbe Delikt plötzlich 40.000 Euro. Würde das Ihre Fahrweise ändern?

Weiters ermöglicht die Datenschutz-Grundverordnung Verbandsklagen, die von Datenschutz-NGOs oder sonstigen Vereinigungen wahrgenommen werden können.

Nicht zu vergessen die Tatsache, dass die derzeit eher zahnlose Datenschutzbehörde ab 25. Mai 2018 zu einer echten Behörde mit Hoheitsgewalt wird, vergleichbar mit der Finanzmarktaufsicht. Als neue Datenschutzbehörde kann sie behördliche Verfahren eröffnen und erledigen sowie Verordnungen und (Straf-)Bescheide erlassen. Und das Gesetz verpflichtet die Behörde diese Tätigkeiten auch wahrzunehmen.

Datenschutz ab sofort nicht ernst zu nehmen, kann gefährlich und sehr teuer werden. Denn zumindest die Behörde wird sich wohl dafür interessieren!


Für Fragen zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung …

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