Die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung steht unmittelbar vor der Tür. Bis zum 25. Mai 2018 sind es nur mehr wenige Woche. In meinen Gesprächen mit Unternehmern und Führungskräften stoße ich immer wieder auf grobe Irrtümer im Zusmmenhang der DSGVO.
Hier und in den folgenden Beiträgen die sieben gröbsten Irrtümer – die ab 25. Mai 2018 sehr teuer werden können!
„Das schau ich mir im Mai erst an. Das reicht vollkommen.“
Falsch! Grober Irrtum.
Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung – genauer gesagt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/679 – im Kern „nur“ 56 Seiten umfasst (plus 173 Erwägungsgründe), hat sie es in sich. Dazu kommt als gesetzliche Basis das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, in dem die zahlreichen Öffnungsklauseln der DSGVO national geregelt werden. Nicht umsonst gilt das Regelwerk in Summe sie als wahres Bürokratie-Monster.
Wenn Sie sich in Ihrem Unternehmen bis dato – trotz der Tatsache, dass wir seit vielen Jahren ein Datenschutzgesetz haben – noch niemals ernsthaft um das Thema Datenschutz gekümmert haben, wird das Umsetzen der vielen Vorschriften der DSGVO binnen weniger Tage eine Mammut-Aufgabe. Zumal Sie für die technische Umsetzung wahrscheinlich auch IT-Experten und gegebenfalls externe Berater benötigen.
Bedenken Sie, dass Sie eine ganze Flut an Maßnahmen durchzuführen haben, zum Beispiel:
- Erstellen eines Datenschutz-Handbuches
- Evaluierung der Verarbeitungstätigkeiten und erstellen von Verwendungsverzeichnissen
- Korrekte Information der Betroffenen bei der Datenerhebung
- Einholung von Zustimmungserklärungen von bestehendenn Kunden
- Transportkontrolle bei Datenübertragung und Datentransport
- Eventuell Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Technische Maßnahmen für Datensicherheit und Datenschutz sowie ein praktikables Löschverfahren
- Gegebenenfalls eine Datenschutzfolgenabschätzung
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Und, und, und …
Drei Monate sind für alle diese Vorbereitungen schon sehr wenig. Drei Wochen reichen vielleicht einem Ein-Personen-Unternehmen, aber niemals einem KMU oder Konzern.
Für Fragen zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung …
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